AGB
1. ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB sind Grundlage unserer Tätigkeit und somit Gegenstand des Vertrages. Der Auftraggeber (AG) verpflichtet sich, unseren Monteuren ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu ermöglichen. Außerdem informiert er unsere Monteure vor Auftragsbeginn über das Vorhandensein aller etwaigen Arbeitserschwernisse wie z.B. verdeckte Kontrollöffnungen und ähnliches. Dies gilt ebenfalls für Arbeitserleichterungen wie z.B. das Vorhandensein einer Hebeanlage oder Rückstauklappe. Auch informiert der ME+GA Umwelttechnik GmbH & CoKG (Auftragnehmer (AN)) über vorherige Reinigungsversuche dritter. Der AG hat sicherzustellen, dass während der gesamten Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Nach Abschluss aller durchgeführten Arbeiten, von unsere Monteuren, ist der AG verpflichtet, zu überprüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, -leitungen und weitere Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand von unseren Monteuren hinterlassen worden sind und bestätigt diese durch seine Unterschrift auf dem Arbeitsschein.
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2. BESONDERE GEFAHREN UND GEFÄHRLICHE MATERIALIEN
Der AG hat vor Ausführung der Reinigungsarbeiten alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und -leitungen enthalten sind, zu dokumentieren und das Dokument dem ausführenden Monteur des AN zu übergeben und von diesem gegenzeichnen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den ausführenden Monteur schädigen können oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen könnten, üblicherweise in Abwasserleitungen nicht anzutreffen sind, z.B. Laugen, Säuren, Gifte. Der AG ist weiterhin verpflichtet, bei besonderer Gefahrenlage einen Sicherheitsbeauftragten für die gesamte Reinigungszeit unserer Monteure zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe in vorbezeichneter Art nicht angegeben, dokumentiert und von unseren Monteuren gegengezeichnet sind, stellt der AG den AN von sämtlichen Risiken frei, soweit sich diese daraus
ergeben, dass solcherlei Stoffe gleichwohl vorhanden waren.
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3. ROHRE
Vor Beginn der Ausführung der Reinigungsarbeiten durch unsere Monteure hat der AG die Pflicht, dem AN mitzuteilen, um welche Rohrmaterialien es sich handelt. Sämtliche Rohrführungs-/Revisionspläne hat der AG dem AN vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Liegen solche Pläne nicht vor, ist der AG verpflichtet, dem AN kenntlich zu machen, bzw. ihn darauf hinzuweisen, wo sich im Rohrleitungsverlauf sogenannte Bögen, T-Abzweige, Reduzierungen, Hohlräume usw. befinden. Soweit der AG seiner Informationspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommt und es aufgrund dessen im Zuge der Auftragsabwicklung zu Schäden an Rohren bzw. Leitungssystemen kommt, haftet der AG. Der AN haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.
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4. ARBEITSAUSFÜHRUNG
Unseren Monteuren obliegt die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunkts, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten im Rahmen des erteilten Auftrages. Unsere Monteure haben diesbezüglich vor allem die Gebote der Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten.
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5. ARBEITSERFOLG
Unsere Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Sie sind Gegenstand eines Dienstvertrages. Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen, da in Abwasserrohren vor Arbeitsbeginn für unsere Monteure viele nicht kalkulier- und erkennbare Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können.
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6. AUSFÜHRUNGSTERMINE,NEBENABREDEN,AUSKÜNFTE,EMPFEHLUNGEN
Die Auftragsdurchführung erfolgt immer nach vorheriger Terminierung. Nebenabsprachen mit Monteuren oder sonstigen Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
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7. PREISE
Unsere Preise gelten ausschließlich für Arbeiten, die mit Hochdruckspühlgerät, TV-Kameraanlage, Spiralen, Ortungsgerät, Handwerkzeugen oder manuell ausgeführt werden können. Die Preise werden jeweils gesondert abgegeben, je nach Einsatz der einzelnen Gerätschaften, bzw. des Fahrzeugs und damit des Gesamtaufwands. Arbeiten, die nur mittelbar die Reinigung von Entwässerungseinrichtungen betreffen, z.B. das Aufreißen von Mauerwerk, Aufgrabarbeiten, werden gesondert (zusätzlich nach den AGB's Renovierung/Licht) berechnet. Strom und Wasser sind vom AG bauseitig kostenfrei bereit zu stellen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt für Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen und ähnliche Hilfsmittel. Zuletzt genannte Hilfsmittel können auch vom AN beschafft werden. Die Kosten hierfür trägt der AG. Anfallende Abfallbeseitigungskosten gehen zu Lasten des AG. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der derzeitigen gesetzlichen MwSt. Lediglich die Pauschalen zur Verstopfungsbeseitigung beinhalten neben An-/Abfahrtskosten, Maschineneinsatz, Monteurleistung bis zur kalkulierten Arbeitszei, exklusive verbauten Material, auch die derzeit gültige MwSt. Hier behalten wir uns das Recht vor, die Preise an den jeweils gültigen Steuersatz anzupassen. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung/des Arbeitsnachweises erkennt der AG die erbrachten Leistungen sowohl inhaltlich, wie auch der Höhe nach, als vertragsgemäß an. Materialkosten sind im Preis nicht mit inbegriffen, diese werden dem AN gesondert in Rechnung gestellt. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden mit Arbeitszeit vergütet.
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8. GEWÄHRLEISTUNG I HAFTUNG
Der AG wird darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von Rotordüsen und Mechanischen Fräsern um Verkrustungen zu lösen Abplatzungen an den Rohrwandungen entstehen können. Zudem können beim Einsatz von hydrodynamischen Fräsen Abschürfungen der Rohrwandung entstehen und Versätze angefräst werden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, soweit diese entstehen durch:
1) Arbeiten an defekten (z.B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen (z.B. Toilette, Urinal, Küchenabfluss, Badabfluss usw.), Entwässerungsleitungen und sonstigen Anlagen
2) austretende Inhalte der Anlage
3) Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besondere Gefahren unter den Voraussetzungen der Ziffer 2
4) Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen und trotz aller Bemühungen nicht mehr aus der Entsorgungseinrichtung zu lösen sind, der nicht von unseren Monteuren zu vertreten ist
5) Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und Leitungen, soweit diese nicht aus Gusseisen oder Steinzeug bestehen
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9. REKLAMATIONEN I NACHBESSERUNG
Aufgrund der Benutzung von Entwässerungsgegenständen sowie Leitungen besteht ständig Gefahr durch Störungen durch missbräuchliche Nutzung. Der AN wird unentgeltlich nachbessern, wenn die Entwässerungsgegenstände innerhalb von 5 Tagen, vom Tag der Erfüllung ab gerechnet, nachweisbar wegen mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist vom Kunde unverzüglich schriftlich in Textform mitzuteilen. Dem AN steht grundsätzlich das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche zu, wenn die Rohrreinigungsarbeiten fehlgeschlagen sind.
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10. RECHNUNGEN
Unsere Rechnungen sind nach Auftragsende per EC-Kartenzahlung, in Bar oder bei Firmenkunden nach Rechnungsstellung sofort zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden vertraglich vereinbart. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der AN in Verzug. Es werden dann Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB bzw. § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Notdienste und Feiertagseinsätze sind nach Auftragsende sofort zahlbar, in bar oder per Kartenzahlung. Bei Notdiensten und Feiertagseinsätze wird dem AG eine vorläufige Rapportrechnung erstellt. Diese verliert Ihre Gültigkeit mit Erhalt einer ordentlichen Rechnung per Post.
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11. ZUSCHLAGE
Es gilt die Preisliste mit Stand 2015, alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Notdienstzuschlag von Montag - Freitag ab 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr 25%, 24:00 Uhr bis 7:00 50%, Samstag 50%, Sonn- und Feiertage 100%. Bei Notdiensteinsätzen werden angefangen Stunden in 60 Minuten-Schritten, der Zuschlag je Stunde, berechnet. Die Notdienstzuschläge bei Pauschalen werden nach der gültigen Preisliste pauschal berechnet.
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12. KOSTEN MASCHINENEINSATZ
Es gilt die Preisliste mit Stand 2015. Alle Preise zzgl.19% MwSt. Ausgenommen von der pauschalen Berechnung sind Hochdruckspülgerät, Hochdruckspülwagen, Saugwagen, Ortungsgerät, Stromerzeuger, sonstige Hilfsmittel die nur mittelbar mit der Rohrreinigung zu tun haben wie Leitern, Gerüst, Maschinen (Flex, Bohrhammer, Akkuschrauber, etc.)
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13. DEMONTAGE I MONTAGE
Bei unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen wie z.B. (Toiletten, Urinal, Küchenabläufe, Badabläufe) ist unser Monteur zum Anschluss der Trink- bzw. Abwasserleitungen nicht verpflichtet. Dies kann durch einen sofortigen mündlichen Auftrag in Rücksprache mit der Unternehmensführung erfolgen und wird nach den AGB's für Renovierung und Licht ausgeführt. Zur Reinigung der Rohrleitungen müssen evtl. bestehende Silikonfugen aufgeschnitten werden, welche durch den AN wieder hergestellt werden können und nicht in den Pauschalen inbegriffen sind, somit dem AG gesondert in Rechnung gestellt werden.
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14. AUFTRAGSERTEILUNG
Der AG erteilt selbst bzw. im Namen und versicherter Vollmacht den Auftrag, der angeführten Arbeiten durchzuführen. Der AG erkennt an, dass er zur Bezahlung verpflichtet ist, falls der Rechnungsempfänger die Auftragserteilung bzw. die Vollmacht nicht anerkennt oder sich weigert den Rechnungsbetrag zu bezahlen. Auch bestätigt der AG mit der Unterschrift auf dem Arbeitsnachweis in den letzten 3 Jahren keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Der AN ist berechtigt bei Engpässen einen Subunternehmer mit der Tätigkeit zu beauftragen, Rechnungssteller ist der AN.
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15. AUFRECHNUNGSVERBOT
Die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen unserer AG gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.
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16. VERTRAGSÄNDERUNG
Eine Vertragsänderung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
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17. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des AN.
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18. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, tritt an ihrer Stelle das gesetzliche Mindestrecht in Kraft. Die übrigen Bestimmungen werden von einer solchen Ungültigkeit nicht berührt.